Stromkennzeichnung

gemäss §78 Abs.1 und 2 ELWOG 2010 und Stromkennzeichnungsverordnung 2012 an verschiedenen Primärenergieträgern
für den Zeitraum 1.1.2017 bis bis 31.12.2017
  

 


Nähere Auskünfte erhalten sie bei uns unter der Telefonnr. 03385-212 DW 21 oder 25

Stromkosten:.

Grundpreis: die verbrauchsunabhängige Preiskomponente für Energie bzw. Netznutzung.

Arbeitspreis: ist der Energiepreis für die bezogenen Kilowattstunden.

Messentgelt: Damit werden dem Netzbetreiber jene Kosten abgegolten,die mit der Errichtung , dem Betrieb,der Eichung und Ablesung von Zählern verbunden sind.

Netznutzungsentgelt/Netzverlustentgelt: Damit derden dem Netzbetreiber gemäß der Systemnutzungsverordnung die Kosten für die Errichtung, dem ausbau, die Instandhaltung,und dem Betrieb des Netzsystems sowie die Netzverluste, die durch den Energietransport entstehen, abgegolten.

Teilzahlungsbeträge: Die Teilzahlungsbeträge werden auf Grund des Vorjahresverbrauches errechnet. Bei der Jahresabrechnung werden die Teilzahlungsbeträge mit den tatsächlichen Kosten der Jahresrechnung saldiet. Mit jeder Jahresabrechnung werden die Teilzahlungsbeträge neu errechnet.

Zählpunkt: Einspeise-und/oder Entnahmepunkt, an dem ein Energiefluss zähltechnisch erfasst und registriert wird.

Gesetzliche Abgaben,Zuschläge und Beiträge: Elektrizitätsabgabe: Eine bundesweit geregelte einheitliche Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch von elektrischer Energie oder Erdgas(pro kWh)

Das Ökostrompauschale und die Ökostromförderbeiträge NE 7 für Leistung und  Arbeit  werden laut Ökostromgesetz eingehoben. Die Beiträge sind  von jedem Kunden zu entrichten, werden vom Netzbetreiber eingehoben und an die OeMAG abgeführt, Diese Ökostrombeiträge ersetzen das Zählpunktpauschale und werden für die Förderung von Photovoltaikanlagen verwendet.

Umsatzsteuer: Sämtliche Preisbestandteile sind umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer beträgt 20% 

 

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